Todesstrafe

Der Prozess gegen den Mörder von Lucie T. bringt die Todesstrafe wieder ins Gespräch.

 “L’Etat doit avoir la possibilité de punir de la peine capitale ceux qui nuisent très gravement au bien général, soit pour retrancher du corps social un membre qui le menace sérieusement et éviter ainsi le risque de récidive, soit pour détourner les autres d’imiter son exemple.”

 Dies schreibt das Mouvement chrétien-conservateur valaisan (MCCVs) in einem Communiqué.

Mehr Informationen finden Sie hier.

 Nebst der Todesstrafe fordert es weitere Verschärfungen des Strafrechts und behauptet: “Le droit pénal a perdu son effet dissuasif et plus aucun criminel ne craint la justice helvétique”

 Das MCCVs kann insofern nicht als politisch irrelevant betrachtet werden, als es auf der offiziellen Parteienliste, welche die Walliser Kantonsverwaltung publizierte, diese finden Sie hier.

Ebenfalls steht dies Auf der Vernehmlasserliste des Kantons. Mehr  Informationen finden Sie hier.

Der „Nouvelliste“ weist auf eine Verbindung zur SVP hin: « Le document a été diffusé par l’ancien président des jeunes UDC, Grégory Logean, membre lui aussi du comité du MCCVs. » 2011 war er Nationalratskandidat der SVP. Mehr Informationen finden Sie hier.

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SVP-Bundesrichter Hansjörg Seiler äussert sich in seinem Artikel „Menschenrechte – Das trojanische Pferd des demokratischen Rechtsstaats“, den wir im Mitgliederbrief 310 vorstellen, auch zur Todesstrafe (Mélanges Borghi, S. 516 ff.):

„Art. 10 der schweizerischen Bundesverfassung verbietet die Todesstrafe. (…) Gestützt auf Art. 139 BV kündigt im Jahre 2010 ein Initiativkomitee eine Volksinitiative auf Änderung von Art. 10 an, wonach die Todesstrafe bei vorsätzlicher Tötung im Zusammenhang mit sexuellem Missbrauch zulässig sein soll. Nach massiven öffentlichen Reaktionen verzichten die Initianten auf ihre Vorhaben. Der Bundesrat vertritt in der Folge die Auffassung, das Verbot der Todesstrafe gehöre ‚heute auf europäischer Ebene‘ zum zwingenden Völkerrecht (was zur Folge hätte, dass eine solche Initiative als ungültig bezeichnet werden müsste); er begründet dies damit, der EGMR habe in einem Urteil ausgeführt, die Todesstrafe sei nicht mehr zulässig. (…)

Die EMRK verbietet die Todesstrafe nicht, sondern behält sie in ihrem Art. 2 Abs. 1 im Gegenteil ausdrücklich vor. Verboten wird sie erst durch die Zusatzprotokolle 6 und 13, deren Unterzeichnung aber fakultativ ist und die jederzeit gekündigt werden können. Kein Staatsvertrag und keine andere Rechtsnorm erklärt den EGMR für zuständig, zu entscheiden, ob die Todesstrafe zulässig ist oder nicht.(…)

Zudem kann der Verfassungsgeber die Verfassung, die er einmal beschlossen hat, auch wieder abändern. Die Todesstrafe wurde in der Bundesverfassung von 1874 verboten, aber mit Verfassungsänderung von 1879 für nicht-politische Delikte wieder zugelassen. Einige kantonale Strafgesetze kannten sie bis zum Inkrafttreten des StGB im Jahre 1942 und das MStG bis ins Jahr 1992. Mit der Verfassung von 1999 wurde sie verfassungsrechtlich verboten. So gut wie diese Bestimmung damals in die Verfassung aufgenommen wurde, kann sie daraus wieder entfernt werden.“

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Bundesrichter Seiler wird damit wohl bei Juristinnen und Juristen auf Widerspruch stossen. Rechtspolitisch wäre es aber falsch, sich hinter BV und EMRK-Zusatzprotokollen in Sicherheit zu wiegen. Der Damm der Ungültigerklärung ist schwach, ob seine Stärkung gelingt, ist offen, und der Respekt vor dem Rechtsraum Europa wird durch starke politische Kräfte systematisch geschwächt. Man sollte sich deshalb auf eine umfassende politische Debatte vorbereiten, mit einem breiten, aktualisierten Argumentarium von Ethik bis Kriminologie.

3.3.2012:

Markus Notter, Dr. iur., vormals Regierungsrat (Direktor der Justiz und des Innern) im Kanton Zürich, äussert sich in seiner Kolumne in “DIE ZEIT” vom 1. März 2012 zum Ruf nach der Todesstrafe und zu deren Geschichte in der Schweiz. Sie finden den Artikel in unserer „Texte“-Rubrik2. März 2012: Dritter Tag mit Leserbriefen im “Blick”, die sich für die Todesstrafe aussprechen. Und nun zum ersten Mal auch für die Folter.

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2.3.2012:

Kommentar von Ulrich E. Gut, Präsident des Verens “Unser Recht”:

“2. März 2012: Dritter Tag mit Leserbriefen im “Blick”, die sich für die Todesstrafe aussprechen. Und nun zum ersten Mal auch für die Folter:

“Ich bin dafür, dass die Eltern der Opfer entscheiden sollten, was mit dem Mörder geschehen soll. Freiheit, Einsperren, Folter oder Todesstrafe. Das wäre ausgleichende Gerechtigkeit!” (C.C. in B.)

“Leider haben wir solche Gesetze! Leider deshalb, weil solche Menschen kein Recht auf ein Leben haben. Der Steuerzahler muss diesem Typen nun 20 Jahre seinen Lebensunterhalt bezahlen!” (P.M. in D.)

“Hätte Daniel Hofmann meine Tochter auf so bestalische Weise umgebracht, würde ich alles daran setzen, diese Bestie umzubringen – ohne Wenn und Aber.” (R.G.M. in B.)

Es kann nicht darum gehen, dem Fiebermesser das Fieber zum Vorwurf zu machen. Aber wie lange will die “Blick”-Redaktion noch warten, bis sie ihre Verantwortung wahrnimmt, mit Hintergrund und Kommentar auf die Meinungsbildung über Todesstrafe und Folter Einfluss zu nehmen? Feigheit vor dem Leser? Wenn es wieder zu einer Todesstrafe-Initiative kommt, wird der “Blick” hinnehmen müssen, dass man sie “Blick”-Initiative nennt, auch wenn er sie nicht selber ergreift.

Es kann nicht darum gehen, mit moralisierendem Finger auf Menschen zu zeigen, die in aufrichtiger Empörung über eine Untat, vielleicht auch in Angst um eigene Angehörige, den Tod des Täters wünschen. Es kann auch nicht darum gehen, für ein absolutes Tötungsverbot einzutreten – Polizei und Militär dürfen unter bestimmten Umständen töten. Aber es sind die Gefahren von Todesstrafe und Folter in Erinnerung zu rufen. Wenn die Todesstrafe einmal eingeführt ist, kann sie auch in Fällen verhängt werden, die nur scheinbar klar sind. Die Geschichte der tödlichen Justizirrtümer ist erschreckend. Die forensische Medizin hat dank Genwissenschaften enorme Fortschritte gemacht, aber beim letzten, später abgebrochenen Anlauf für eine Todesstrafe-Initiative hat sich ein führender Forensiker dagegen verwahrt, die heutigen Nachweismöglichkeiten als Argument für die Wiedereinführung der Todesstrafe zu missbrauchen: Justizirrtümer entstehen nicht nur aus falschen Identifikationen.

Warum schweigen Sie, Herren und Damen der “Blick”-Redaktion, wenn das Thema Todesstrafe einen Teil Ihrer Leserinnen und Leser so sehr beschäftigt? Es gäbe so viel dazu zu sagen!”

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29.2.2012:

Auf der Leserbriefseite lässt die „Blick“-Redaktion die Schleuse offen für Rufe nach der Todesstrafe. Ein Beispiel: „Ob zeitgemäss oder nicht, bei so klaren Verdikten: Todesstrafe! Erstens: billiger für Steuerzahler. Zweitens: Rückfallgefahr null. Drittens: Wirkt vorbeugend, da jeder weiss, was einem blühen kann.“ (A.G. aus W.)

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28.2.2012:

Prozesse über extreme Gewalttaten sind Herausforderungen für die Rechtsstaatlichkeit in der Demokratie – ganz besonders in der direkten. Am Dienstag, 28.2.2012, begann am Bezirksgericht Baden der Prozess gegen den Mann, der die 16-jährige Lucie umbrachte. Hierzu sei zunächst auf die Vorschau von Marcel Gyr unter dem Titel „Lebenslängliche Verwahrung im Fall Lucie?“ hingewiesen.

Mehr Informationen finden Sie hier.

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In einem eindrücklichen Interview äussert sich Jeannette Brumann, die Mutter der 1993 ermordeten Pfadiführerin Pasquale Brumann, auch zur Todesstrafe:

„Nein, ich wünsche dem Mörder meiner Tochter nicht den Tod. Ich wünsche mir, dass er und ähnlich gefährliche Straftäter lebenslang eingesperrt werden. Ich bin keine Befürworterin der Todesstrafe, da aus meiner Sicht niemand das Recht hat, einen anderen Menschen zu töten. Auch der Staat nicht.“

Mehr Informationen finden Sie hier.

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Der „Blick“ leitete die Leserbriefseite seiner Ausgabe vom Samstag, 25. Februar 2012, mit der Frage ein: „Wie soll er bestraft werden?“ Leider nicht überraschend wird in vier Zuschriften der Ruf nach der Todesstrafe erhoben, in einer weiteren ein Bekenntnis zur Selbstjustiz abgelegt:

„Das Traurige ist, dass bei uns lebenslänglich praktisch nur 15 Jahre bedeutet. Typen wie Lucies Mörder gehören auf den elektrischen Stuhl.“ (N.C. in C.; „Blick“ nennt die vollständigen Personen- und Ortsnamen)

„Für solche Täter wäre der Fallstrick gerade gut genug.“ (M.M. in O.)

„Die Todesstrafe muss wieder eingeführt werden.“ (F.M.F. in D.)

“Die Todesstrafe wäre das einzig richtige Urteil. Die Gefahr, welche von diesem Täter ausgeht, wäre ein für alle Mal beseitigt. Und günstiger wäre es auch!“ (D.M. in A.)

„Ich habe selber Töchter in dem Alter. Ich würde wohl Selbstjustiz üben – auch wenn dies das getötete Kind nicht zurückbrächte. Aber der Mörder hat kein Anrecht mehr weiterzuleben.“ (M.S. in A.)

Weitere Leserbriefe verlangen härteste Freiheitsstrafen oder äussern die Erwartung, dass „einmal mehr“ ein Urteil gesprochen werde, das in seiner Milde „ein Hohn ist“.

Allein auf weiter Flur wagt eine Frau folgende Stellungnahme: „Verwahrungen sind der falsche Weg, um die Gesellschaft vor Daniel H. zu schützen. Der richtige Weg ist die Wiedereingliederung in die Gesellschaft. Auch Mörder haben nach 20 Jahren Gefängnis das Recht auf einen vollständigen Neuanfang. Schweizer Gefängnisse sind weder die Hölle auf Erden noch ein Fünf-Sterne-Hotel, sondern etwas dazwischen.“ Vielsagend druckt „Blick“ in diesem Fall, anders als bei allen andern, nur Namen und Vornamen, nicht aber den Wohnort der Verfasserin dieser Zuschrift. Man kann sich vorstellen, was sonst als „Volkszorn“ über sie hereinbrechen würde – und wohl trotzdem noch hereinbricht, und womöglich noch über andere Personen gleichen Namens!

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Nachdem „Blick“ dem Ruf nach der Todesstrafe grosszügig Raum gewährt hat, sind wir gespannt, wie er und andere Medien den Prozess begleiten, und ob sie auch zur Verarbeitung der teils natürlichen, teils geschürten Emotionen beitragen.

Beiträge von „Unser Recht“ zum Thema Todesstrafe finden Sie hier und hier.

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