Zur Frage der demokratischen Legitimität der europäischen Menschenrechtsgerichtsbarkeit.
Zur Frage der demokratischen Legitimitätsbasis der europäischen Menschenrechts-Gerichtsbarkeit wurden wir darauf hingewiesen, dass die Zusatzprotokolle seit deren sechstem dem fakultativen Referendum unterstanden. Wie gemeldet, eröffnete der Bundesrat soeben das Vernehmlassungsverfahren zum 15. Zusatzprotokoll.
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