Russland beschloss vor einiger Zeit, in jedem Einzelfall selber entscheiden zu wollen, ob es Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Strassburg umsetze. (Quelle.)
Strassburg à la carte: Nun verlangt die russische Stabhochspringerin Jelena Issinbajeva unter Berufung auf die Europäische Menschenrechtskonvention, zu den Olympischen Spielen zugelassen zu werden:
“Russland will mit juristischen Mitteln gegen den Ausschluss seiner Leichtathleten von Olympia vorgehen, wie ein Sprecher von Präsident Wladimir Putin ankündigte. Die zweifache Stabhochsprung-Olympiasiegerin Jelena Issinbajewa plant, vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg zu ziehen.”
Quelle: “Die Zeit”.
Das macht eigentlich nur unter der Annahme Sinn, dass sich Issinbajewas Prozessgegner bereit sind, einen Strassburger Urteilssprucht umzusetzen – und nicht dem Beispiel Russlands folgen.
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