Die sogenannte Selbstbestimmungs-Initiative schadet durch die Rechtsunsicherheit, die sie schafft, dem Bundesgericht.

Die sogenannte Selbstbestimmungsinitiative erfüllt ihr Ziel, dass wichtige Fragen vom Stimmvolk und nicht vom Bundesgericht zu beantworten sind, nicht. Im Gegenteil: Am Ende muss das Bundesgericht die Rechts-fragen klären, die die unklaren und widersprüchlichen Regelungen der Initiative neu schaffen. Wie es auch entscheidet – es wird ständigen politischen Angriffen ausgesetzt sein. Damit wird die für den Rechtsstaat Schweiz zentrale Institution des Bundesgerichts nicht hinnehmbar geschwächt.

Punkt 3 der Stellungnahme von Hochschullehrerinnen und -lehrern der Rechtswissenschaften.

Link zur vollständigen Stellungnahme in 9 Punkten.

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