Das Schweizerische Kompetenzzentrum für Menschenrechte (SKMR) soll zur Jahreswende 2020/21 durch die Nationale Menschenrechts-Institution (NMRI) abgelöst werden. Aber es ist unsicher, ob die NMRI bis dann bereitsteht. Deshalb muss der Beschluss, das SKMR per Ende 2020 aufzuheben, abgeändert werden: Das SKMR, eine wichtige präventive Institution zum Schutz der Menschenrechte, mit einem eindrücklichen Leistungsausweis, soll weiterarbeiten können, bis die NMRI tatsächlich tätig wird.
Maya Hertig Randall* und Daniel Hürlimann** erläutern dies in der “Republik” von Mittwoch, 7. August 2019 unter dem Titel “Die Schweiz, die FDP und die Menschenrechte”. (Link zum Artikel.)
Auszug:
“(…) Menschenrechte nachhaltig abzusichern, ist eine anspruchsvolle Aufgabe – auch in der Schweiz. Sie erschöpft sich nicht im Rechtsschutz, sondern erfordert Prävention und Sensibilisierung. Gerade das Kompetenzzentrum für Menschenrechte leistet hierzu wertvolle Beiträge: Es ist weder eine Beschwerdestelle noch ein Gericht, sondern sorgt mit seiner praxisnahen Aufklärungs- und Forschungsarbeit dafür, dass die Menschenrechte einerseits bekannt sind und andererseits respektiert werden. Das Kompetenzzentrum organisiert Veranstaltungen und Weiterbildungen und steht den Behörden, Nichtregierungsorganisationen oder der Privatwirtschaft als Dienstleistungszentrum zur Verfügung.
(…) Eigentlich besteht weitgehend Einigkeit darüber, dass aufs Pilotprojekt eine definitive Nachfolgeinstitution folgen soll. Bei der Frage jedoch, wie diese im Detail auszusehen hätte, gehen die Meinungen auseinander. Und unabhängig davon besteht die grosse Gefahr, dass das Kompetenzzentrum abgeschafft wird, bevor die Nachfolgeinstitution ihren Betrieb aufnimmt.
Der Bundesrat hat im Juni 2017 den Vorentwurf für ein Bundesgesetz über die Unterstützung einer nationalen Menschenrechtsinstitution (NMRI) in die Vernehmlassung geschickt. Eine der ablehnenden Stellungnahmen stammt überraschend von der FDP.
(…) Derzeit sieht es ganz danach aus, als ob das Projekt auf die lange Bank geschoben werden soll; das ist bedenklich und ineffizient. In der Sommersession hat Bundesrat Cassis in der Fragestunde geäussert, dass die sogenannten Vertiefungsarbeiten zur Menschenrechtsinstitution im dritten Quartal 2019 abgeschlossen sein sollten. Das ist eine äusserst vage Zusicherung. Sie nährt die Befürchtung, dass der Gesetzesentwurf kaum noch dieses Jahr ins Parlament kommen wird und das offizielle Ziel, die neue Institution per Anfang 2021 einzusetzen, kaum realisierbar sein dürfte. Trotzdem soll das heutige Kompetenzzentrum per Ende 2020 aufgelöst werden.
Es wird also in Kauf genommen, dass eine Lücke entsteht und wertvolles Know-how verloren geht.”
*Maya Hertig Randall ist ordentliche Professorin an der Uni Genf, Direktorin des Departements für öffentliches Recht und Vizepräsidentin des Vereins «Unser Recht».
**Daniel Hürlimann ist Assistenzprofessor an der Uni St. Gallen, Co-Direktor der Forschungsstelle für Informationsrecht und Vorstandsmitglied von «Unser Recht».
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